Liebe Besucherinnen,
so wie Ärzte in Deutschland verpflichtet sind, regelmäßig und in vorgeschriebenem Umfang an mediznischen Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen, so ist es für niedergelassene Arztpraxen seit 2010 verpflichtend, ein sogenanntes Qualitätsmanagementsystem (QM-System) einzusetzten. Damit werden Arbeitsabläufe in den Praxen mittels eines EDV-Systems standardisiert erfasst, sodass deren Qualität überprüfbar ist und einem einheitlich hohen Niveau entspricht. Die Ärzteorganisation GenoGyn hat dafür ein eigenes, offiziell anerkanntes QM-System speziell für Frauenarztpraxen entwickelt.
Bisher hat der Gesetzgeber den Praxen keine Pflicht zur Zertifizierung ihrer QM-Systeme auferlegt. Darunter wird die externe Bestätigung durch einen unabhängigen Dritten verstanden, dass die Praxis ein anerkanntes QM-System verwendet und alle daraus resultierenden Anforderungen an die Ablauforganisation der Praxis durchgeführt hat.
Frauenarztpraxen, die das QM-System der GenoGyn nutzen und es schon jetzt, unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht, zertifizieren lassen, erhalten das GenoGyn Gütesiegel.